Möchten Sie die erzeugte Energie ausschliesslich selbst verbrauchen?



Ergebnis

Die gemeinsame Nutzung oder der Bezug von Energie aus der gewünschten Erzeugungsanlage ist gemäss aktueller Gesetzeslage leider nicht zulässig.


Werden die Adressen der Energieerzeugungsanlagen, von denen Sie die Energie beziehen möchten, in der Ergebnisliste des vZEV/vEVG-Teilnehmerchecks angezeigt, wenn Sie Ihre Adresse eingeben?

Soll die gesamte Abrechnung - also für Strombezug, Rücklieferung sowie intern verkaufte erneuerbare Energie - über den Verteilnetzbetreiber erfolgen?

Der Strom aus der eigenen Erzeugungsanlage wird dabei zu einem um 1 Rp/kWh reduzierten Preis verkauft und dem Produzenten abzüglich einer Dienstleistungsgebühr von 1.9 Rp/kWh gutgeschrieben.

Erhalten Sie ein positives Ergebnis, wenn Sie die Adressen aller Personen, mit denen Sie die erzeugte Energie teilen oder verkaufen möchten, in den LEG-Teilnehmerchecks eingeben?

Ergebnis - vEVG

Bei der virtuellen Eigenverbrauchsgemeinschaft (vEVG) nutzen mehrere Parteien gemeinsam vor Ort produzierten Solarstrom - ohne sich zu einem einzigen Endkunden zusammenzuschliessen. Jede Partei bleibt unabhängiger Kunde des Verteilnetzbetreibers mit eigenem Stromzähler und eigenem Stromliefervertrag.

Die Messung und Abrechnung des Stromverbrauchs sowie des Eigenverbrauchs erfolgt durch den Verteilnetzbetreiber. Der lokal verbrauchte Solarstrom wird vom Verteilnetzbetreiber berechnet und abgerechnet.

Bitte melden Sie die vEVG über folgendes Formular bei uns an.

Ergebnis - vZEV

Beim virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) nutzen mehrere Parteien gemeinsam vor Ort produzierten Solarstrom. Gegenüber dem Energieversorger tritt der vZEV als ein einziger Kunde auf. Die interne Aufteilung des Stromverbrauchs und das Inkasso erfolgt durch den vZEV-Verantwortlichen - in der Regel durch den Eigentümer oder die Verwaltung - mithilfe der Messdaten des Verteilnetzbetreibers.

Bitte melden Sie das vZEV über folgendes Formular bei uns an.

Ergebnis - LEG

Bei der Lokale Energiegemeinschaft (LEG) handelt es sich nicht um Eigenverbrauch, sondern um den Austausch von lokal erzeugter Energie über das öffentliche Verteilnetz. Die Teilnehmenden einer LEG können gemeinsam erzeugten Solarstrom oder gespeicherte Energie untereinander austauschen. Für den Stromaustausch über das Netz fallen (reduzierte) Netznutzungsentgelte an.

Der Verteilnetzbetreiber übernimmt die Messung, das Messdatenmanagement sowie die Abrechnung von Reststrom, Netznutzung und Abgaben. Die interne Aufteilung des LEG-Stromverbrauchs erfolgt durch den LEG-Verantwortlichen - in der Regel durch den Eigentümer oder die Verwaltung - mithilfe der Messdaten des Verteilnetzbetreibers.

Bitte melden Sie die LEG über folgendes Formular bei uns an.

Ergebnis

Die gemeinsame Nutzung oder der Verkauf der Energie an die gewünschten Personen ist gemäss aktueller Gesetzeslage leider nicht möglich.

Soll die gesamte Abrechnung - also für Strombezug, Rücklieferung sowie intern verkaufte erneuerbare Energie - über den Verteilnetzbetreiber erfolgen?

Der Strom aus der eigenen Erzeugungsanlage wird dabei zu einem um 1 Rp/kWh reduzierten Preis verkauft und dem Produzenten abzüglich einer Dienstleistungsgebühr von 1.9 Rp/kWh gutgeschrieben.

Ergebnis - ZEV

Beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) nutzen mehrere Parteien gemeinsam den erzeugten Solarstrom über einen gemeinsamen Netzanschluss und einen zentralen Hauptzähler. Gegenüber dem Energieversorger tritt der ZEV als ein einziger Kunde auf. Die interne Aufteilung des Stromverbrauchs und das Inkasso erfolgt durch den ZEV-Verantwortlichen - in der Regel durch den Eigentümer oder die Verwaltung - mithilfe privater Zähler.

In bestehenden Liegenschaften muss hierfür die Messinfrastruktur angepasst werden: Sämtliche Einzelzähler des Verteilnetzbetreibers werden entfernt, lediglich der Hauptzähler bleibt bestehen. Die Kosten für diesen Umbau trägt der ZEV.

Bitte melden Sie den ZEV über folgendes Formular bei uns an. Sollte für die Umsetzung eine Anpassung der Zählereinrichtung notwendig sein, ist diese zusätzlich durch den Elektroinstallateur mittels ElektroForm an die SAK zu übermitteln.

Ergebnis - EVG

Bei der Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) nutzen mehrere Parteien gemeinsam vor Ort produzierten Solarstrom - ohne sich zu einem einzigen Endkunden zusammenzuschliessen. Jede Partei bleibt unabhängiger Kunde des Verteilnetzbetreibers mit eigenem Stromzähler und eigenem Stromliefervertrag.

Die Messung und Abrechnung des Stromverbrauchs sowie des Eigenverbrauchs erfolgt durch den Verteilnetzbetreiber. Der lokal verbrauchte Solarstrom wird vom Verteilnetzbetreiber berechnet und abgerechnet.

Bitte melden Sie die EVG über folgendes Formular bei uns an.

Ergebnis - vZEV

Beim virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) nutzen mehrere Parteien gemeinsam vor Ort produzierten Solarstrom. Gegenüber dem Energieversorger tritt der vZEV als ein einziger Kunde auf. Die interne Aufteilung des Stromverbrauchs und das Inkasso erfolgt durch den vZEV-Verantwortlichen - in der Regel durch den Eigentümer oder die Verwaltung - mithilfe der Messdaten des Verteilnetzbetreibers.

Bitte melden Sie das vZEV über folgendes Formular bei uns an.

Besitzt Ihre Produktionsanlage einen eigenen Zähler?

Sind die Personen, mit denen Sie die erzeugte erneuerbare Energie teilen oder veräussern möchten, an denselben Hausanschluss angeschlossen?

Möchten Sie, dass der Verteilnetzbetreiber das gesamte Messwesen übernimmt?

Werden die Adressen alle Personen, mit denen Sie die erzeugte Energie teilen oder verkaufen möchten, in der Ergebnisliste des vZEV/vEVG-Teilnehmerchecks angezeigt, wenn Sie die Adresse Ihrer Produktionsstätte eingeben?

Soll die gesamte Abrechnung - also für Strombezug, Rücklieferung sowie intern verkaufte erneuerbare Energie - über den Verteilnetzbetreiber erfolgen?

Der Strom aus der eigenen Erzeugungsanlage wird dabei zu einem um 1 Rp/kWh reduzierten Preis verkauft und dem Produzenten abzüglich einer Dienstleistungsgebühr von 1.9 Rp/kWh gutgeschrieben.

Erhalten Sie ein positives Ergebnis, wenn Sie die Adressen aller Personen, mit denen Sie die erzeugte Energie teilen oder verkaufen möchten, in den LEG-Teilnehmerchecks eingeben?

Ergebnis - vEVG

Bei der virtuellen Eigenverbrauchsgemeinschaft (vEVG) nutzen mehrere Parteien gemeinsam vor Ort produzierten Solarstrom - ohne sich zu einem einzigen Endkunden zusammenzuschliessen. Jede Partei bleibt unabhängiger Kunde des Verteilnetzbetreibers mit eigenem Stromzähler und eigenem Stromliefervertrag.

Die Messung und Abrechnung des Stromverbrauchs sowie des Eigenverbrauchs erfolgt durch den Verteilnetzbetreiber. Der lokal verbrauchte Solarstrom wird vom Verteilnetzbetreiber berechnet und abgerechnet.

Bitte melden Sie die vEVG über folgendes Formular bei uns an.

Ergebnis - vZEV

Beim virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) nutzen mehrere Parteien gemeinsam vor Ort produzierten Solarstrom. Gegenüber dem Energieversorger tritt der vZEV als ein einziger Kunde auf. Die interne Aufteilung des Stromverbrauchs und das Inkasso erfolgt durch den vZEV-Verantwortlichen - in der Regel durch den Eigentümer oder die Verwaltung - mithilfe der Messdaten des Verteilnetzbetreibers.

Bitte melden Sie das vZEV über folgendes Formular bei uns an.

Ergebnis - LEG

Bei der Lokale Energiegemeinschaft (LEG) handelt es sich nicht um Eigenverbrauch, sondern um den Austausch von lokal erzeugter Energie über das öffentliche Verteilnetz. Die Teilnehmenden einer LEG können gemeinsam erzeugten Solarstrom oder gespeicherte Energie untereinander austauschen. Für den Stromaustausch über das Netz fallen (reduzierte) Netznutzungsentgelte an.

Der Verteilnetzbetreiber übernimmt die Messung, das Messdatenmanagement sowie die Abrechnung von Reststrom, Netznutzung und Abgaben. Die interne Aufteilung des LEG-Stromverbrauchs erfolgt durch den LEG-Verantwortlichen - in der Regel durch den Eigentümer oder die Verwaltung - mithilfe der Messdaten des Verteilnetzbetreibers.

Bitte melden Sie die LEG über folgendes Formular bei uns an.

Ergebnis

Die gemeinsame Nutzung oder der Verkauf der Energie an die gewünschten Personen ist gemäss aktueller Gesetzeslage leider nicht möglich.

Soll die gesamte Abrechnung - also für Strombezug, Rücklieferung sowie intern verkaufte erneuerbare Energie - über den Verteilnetzbetreiber erfolgen?

Der Strom aus der eigenen Erzeugungsanlage wird dabei zu einem um 1 Rp/kWh reduzierten Preis verkauft und dem Produzenten abzüglich einer Dienstleistungsgebühr von 1.9 Rp/kWh gutgeschrieben.

Ergebnis - ZEV

Beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) nutzen mehrere Parteien gemeinsam den erzeugten Solarstrom über einen gemeinsamen Netzanschluss und einen zentralen Hauptzähler. Gegenüber dem Energieversorger tritt der ZEV als ein einziger Kunde auf. Die interne Aufteilung des Stromverbrauchs und das Inkasso erfolgt durch den ZEV-Verantwortlichen - in der Regel durch den Eigentümer oder die Verwaltung - mithilfe privater Zähler.

In bestehenden Liegenschaften muss hierfür die Messinfrastruktur angepasst werden: Sämtliche Einzelzähler des Verteilnetzbetreibers werden entfernt, lediglich der Hauptzähler bleibt bestehen. Die Kosten für diesen Umbau trägt der ZEV.

Bitte melden Sie den ZEV über folgendes Formular bei uns an. Sollte für die Umsetzung eine Anpassung der Zählereinrichtung notwendig sein, ist diese zusätzlich durch den Elektroinstallateur mittels ElektroForm an die SAK zu übermitteln.

Ergebnis - EVG

Bei der Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) nutzen mehrere Parteien gemeinsam vor Ort produzierten Solarstrom - ohne sich zu einem einzigen Endkunden zusammenzuschliessen. Jede Partei bleibt unabhängiger Kunde des Verteilnetzbetreibers mit eigenem Stromzähler und eigenem Stromliefervertrag.

Die Messung und Abrechnung des Stromverbrauchs sowie des Eigenverbrauchs erfolgt durch den Verteilnetzbetreiber. Der lokal verbrauchte Solarstrom wird vom Verteilnetzbetreiber berechnet und abgerechnet.

Bitte melden Sie die EVG über folgendes Formular bei uns an.

Ergebnis - vZEV

Beim virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) nutzen mehrere Parteien gemeinsam vor Ort produzierten Solarstrom. Gegenüber dem Energieversorger tritt der vZEV als ein einziger Kunde auf. Die interne Aufteilung des Stromverbrauchs und das Inkasso erfolgt durch den vZEV-Verantwortlichen - in der Regel durch den Eigentümer oder die Verwaltung - mithilfe der Messdaten des Verteilnetzbetreibers.

Bitte melden Sie das vZEV über folgendes Formular bei uns an.

Ist dieser hinter Ihrem Verbauchszähler angeschlossen (in Serie)?

Ergebnis - EEV

Da Ihre Produktionsanlage bereits hinter Ihrem Stromzähler angeschlossen ist, erfolgt die Nutzung des Eigenverbrauchs automatisch. Eine separate Meldung ist nicht notwendig.

Ergebnis - EEV

Da Ihre Produktionsanlage bereits hinter Ihrem Stromzähler angeschlossen ist, erfolgt die Nutzung des Eigenverbrauchs automatisch. Eine separate Meldung ist nicht notwendig.

Ergebnis - EEV

Ihre Anlage verfügt über einen eigenen Zähler. Bitte melden Sie den einfachen Eigenverbrauch (EEV) über folgendes Formular bei uns an. Wir registrieren den EEV und schalten Ihren Produktionszähler virtuell hinter Ihren Verbrauchszähler. In der Regel ist dafür kein Umbau erforderlich.