Voraussetzung zur Anmeldung eines einfachen Eigenverbrauchs:
Die Abrechnung erfolgt dabei durch den Verteilnetzbetreiber.
Die Gründung einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) ist nur möglich, wenn alle Teilnehmer hinter demselben Hausanschluss wie die Produktionsanlage angeschlossen sind. Für die Umsetzung ist die schriftliche Zustimmung jedes Teilnehmers notwendig.
Die Abrechnung der einzelnen Teilnehmer erfolgt dabei durch den Verteilnetzbetreiber.
Die Gründung einer virtuellen Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) ist nur möglich, wenn alle Teilnehmer am selben Netzanschlusspunkt wie die Produktionsanlage angeschlossen sind. Ob dies an Ihrer Adresse zutrifft, können Sie mit unserem Teilnehmercheck überprüfen. Für die Umsetzung ist die schriftliche Zustimmung jedes Teilnehmers notwendig.
Die Gründung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) ist nur möglich, wenn sich alle Teilnehmer hinter demselben Hausanschluss befinden. Die Messung der internen Energie erfolgt dabei mittels privater Zähler. Für die Umsetzung ist die schriftliche Zustimmung sowohl der Eigentümers als auch der Mieter bzw. Pächter notwendig.
Der Verteilnetzbetreiber verrechnet dem ZEV als verbleibenden Kunden den Strombezug aus dem Verteilnetz und vergütet die überschüssige und darum ins Verteilnetz zurückgelieferte Energie anhand des publizierten Rückliefertarifs. Die Teilnehmer sind im ZEV keine direkt grundversorgten Kunden mehr des Verteilnetzbetreibers. Die damit verbundenen, neuen Verantwortlichkeiten des ZEV kann der ZEV-Vertreter selbst übernehmen oder einen Dienstleister damit beauftragen. Die Rechnungsstellung an die Teilnehmer erfolgt durch den ZEV. Entsprechend liegt auch das Inkassorisiko beim ZEV.
Die Gründung eines virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (vZEV) ist nur möglich, wenn alle Teilnehmer am selben Netzanschlusspunkt wie die Produktionsanlage angeschlossen sind. Ob dies an Ihrer Adresse zutrifft, können Sie mit unserem Teilnehmercheck überprüfen. Für die Umsetzung ist die schriftliche Zustimmung sowohl der Eigentümers als auch der Mieter bzw. Pächter notwendig.
Der Verteilnetzbetreiber verrechnet dem vZEV als verbleibenden Kunden den Strombezug aus dem Verteilnetz und vergütet die überschüssige und darum ins Verteilnetz zurückgelieferte Energie anhand des publizierten Rückliefertarifs. Die Teilnehmer sind im vZEV keine direkt grundversorgten Kunden mehr des Verteilnetzbetreibers. Die damit verbundenen, neuen Verantwortlichkeiten des vZEV kann der vZEV-Vertreter selbst übernehmen oder einen Dienstleister damit beauftragen. Die Rechnungsstellung an die Teilnehmer erfolgt durch den vZEV. Entsprechend liegt auch das Inkassorisiko beim vZEV.
Die Kosten für notwendige Anpassungen und Ergänzungen an Messanlagen infolge der Auflösung des ZEV werden dem ZEV in Rechnung gestellt.
Für den Ein- oder Austritt eines Teilnehmers ist die schriftliche Zustimmung erforderlich. Nach Einreichung des Formulars senden wir Ihnen das entsprechende Dokument zur Unterschrift zu.
Ihre SAK-Rechnungsnummer finden Sie auf Ihrer letzten SAK-Stromrechnung. Die Vertragsnummer setzt sich aus einer neunstelligen Nummer zusammen.
Ihre SAK-Vertragsnummer finden Sie auf Ihrem SAK-EVG-Vertrag. Die Vertragsnummer ist auf der Titelseite unter dem Strichcode aufgeführt und setzt sich aus einer sechsstelligen Nummer zusammen.
Ihre SAK-Vertragsnummer finden Sie auf Ihrem SAK-vEVG-Vertrag. Die Vertragsnummer ist auf der Titelseite unter dem Strichcode aufgeführt und setzt sich aus einer sechsstelligen Nummer zusammen.
Ihre SAK-Antragsnummer finden Sie auf Ihrem SAK-ZEV-Antrag. Die Antragsnummer ist auf der Titelseite unter dem Strichcode aufgeführt und setzt sich aus einer sechsstelligen Nummer zusammen.
Ihre SAK-Antragsnummer finden Sie auf Ihrem SAK-vZEV-Antrag. Die Antragsnummer ist auf der Titelseite unter dem Strichcode aufgeführt und setzt sich aus einer sechsstelligen Nummer zusammen.
Der Ansprechpartner ist der Vertreter gegenüber der SAK und handelt dabei stellvertretend für alle Teilnehmer. Die SAK kommuniziert ausschliesslich mit dem Ansprechpartner. Alle Anträge müssen vom Asprechpartner eingereicht werden.
Kontakt für etwaige Rückfragen.
Angabe der beteiligten Liegenschaft(en).
Angabe der Liegenschaft, an der der einfache Eigenverbrauch eingerichtet werden soll.
Angabe aller SAK-Vertragspartner, die am Eigenverbrauch teilnehmen möchten. Wichtig: Es müssen die Vertragspartner der SAK angegeben werden – bei Vermietung oder Verpachtung also der Mieter bzw. Pächter und nicht der Eigentümer.
Angabe des SAK-Vertragspartners, der am einfachen Eigenverbrauch teilnehmen möchte. Wichtig: Es muss der Vertragspartner der SAK angegeben werden – bei Vermietung oder Verpachtung also der Mieter bzw. Pächter und nicht der Eigentümer.
Angabe aller Eigentümer.
Sind an der Liegenschaft Mieter bzw. Pächter vorhanden, die am (v)ZEV Teilnehmen möchten?
Angabe aller Mieter bzw. Pächter.
Angabe aller Produzenten, die am Eigenverbrauch teilnehmen möchten.
Angabe des Produzenten, der am Eigenverbrauch teilnehmen möchte.
Bankverbindung für die Auszahlung der Rückliefergutschrift der Produktionsanlage.
Bankverbindung für die Auszahlung der Rücklieferung der Produktionsanlage(n) und der EVG-Gutschrift ist ident?
Welche Bankverbindung möchten Sie anpassen?
Für den Versand der 15-Minuten-Lastgangdaten, die zur internen Abrechnung des vZEV benötigt werden, stehen folgende Optionen zur Verfügung:
Ab wann soll der gewünschte Antrag umgesetzt werden? Bitte beachten Sie, dass sich das tatsächliche Umsetzungsdatum an der gesetzlichen Frist orientiert. Wir bemühen uns natürlich, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten und umzusetzen.
Anmerkungen zu Ihrer Meldung.
Bitte überprüfen Sie alle Ihre Angaben, bevor Sie Ihre Meldung absenden!.